Vorsicht Falle.
Donnerstag, 29. Mrz 2007 19:58 von Det Mueller

Hatte heute ein Arbeitstreffen mit einem guten Freund und Blogger. Er erzählte mir erschrocken, daß es nun ihn erwischt hat. Gemeint war die Abmahnung eines großen, internationalen Bilderservices wegen unerlaubter Nutzung eines ihrer im Internet ausgestellten Fotos, welches er aber ganz woanders und mit nicht identifizierbarem Urheber gefunden hatte. Rund 1.700 Euro wolle man nun von ihm haben!
Ich bin ja selbst auch u.a. als Fotograf in Sachen Kunstfotografie unterwegs. Der Kollege, der das Bild geschossen hat, lebt von Honoraren und die großen Portale, die Bilder, teilweise zu Schleuderpreisen von nur noch einem einzigen Euro anbieten ebenso. Sicher würde auch ich mich freuen, die eine oder andere Mark zusätzlich zu verdienen. Und auch ich weiß nicht, was alles mit meinen Fotos, die ich unter FlickR eingestellt habe, in der Welt so angestellt wird. Schließlich lassen sie sich einfach herunterladen und mindestens im Web prima nutzen.
Dafür habe ich die Creative Common Lizenz veröffentlicht, die besagt, dass meine Arbeiten zu nicht kommerziellen Zwecken und mindestens mit Namennennung genutzt werden dürfen.
Des Freundes Problem hingegen, kann ich gut verstehen. Er ist selbst nicht mit der Digitalkamera unterwegs und selbst wenn, gibt es als Blogger sehr häufig Situationen, wo ein Foto als Illustration eines Textes dringend gebraucht wird. Was kann man also tun?
Ich bitte hier dringend erfahrene Blogger um Aufklärung und Fachwissen für unsere Szene. Vielleicht mögen ja die Münchner Law-Blogger, oder Burkhard Schneider oder Robert Basic einen Gast-Kommentar abgeben.
Für ein lächerliches Portrait, eines unbekannten Menschen in minimaler Auflösung und Größe allerdings 1.700 Euro zu verlangen, finde ich mehr als unverschämt. Die würde ich nicht mal als Profi verlangen, selbst wenn ich dafür irgendwohin fahren müßte. Vermutlich soll hier ein Exempel statuiert werden, um andere von ähnlichem Tun abzuhalten. Auch müßen ja die Kosten für die weltweit aktiven Suchmaschinen nach internen Wasserzeichen wieder reinkommen.
Wäre es aber nicht furchtbar, wenn Blogger ständig in Angst leben müßten, von der Abmahnindustrie verfolgt zu werden?…:::
Werbers Tipp: Beachten Sie dazu auch den Artikel von Dr. Sabine Grapentin vom BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft, die heute ein PDF zum Download zu den Fallen des öffentlichen Bloggens ins Netz gestellt haben.

[…] Im Müllers Blog gibt es eine Art “Hilferuf”: Was müssen Blogger beim Veröffentlichen von Bildern bedenken? Ein befreundeter Blogger wurde für die Veröffentlichung eines Bildes kostenpflichtig abgemahnt. Es heißt dort u.a. auch: Des Freundes Problem hingegen, kann ich gut verstehen. Er ist selbst nicht mit der Digitalkamera unterwegs und selbst wenn, gibt es als Blogger sehr häufig Situationen, wo ein Foto als Illustration eines Textes dringend gebraucht wird. Was kann man also tun? Man kann gar nichts tun, außer peinlich genau auf das Urheberrecht achten. Im Zweifel also einfach den Rechteinhaber fragen. Denn auch im Internet gilt das Urheberrecht. Und zwar auch für Bilder! Jede kommerzielle Nutzung ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist ein Verstoß. Einzige Ausnahme: Bilder, die ausdrücklich als Freeware oder Public Domain bezeichnet werden. Und selbst dann, wenn der Blogger eine Digitalkamera besitzt und selbst fotografiert, oder wenn man ein kostenloses Bild gefunden hat, muss man Rechtliches beachten. Es gilt das Recht am eigenen Bild. Fotos von Menschen dürfen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Weitere Informationen und Hintergründe findet man z.B. auf www.fotorecht.de | weiter … # | Biggi am 30.03.2007 um 09:53 | 0 Comment/s (0) | 0 TB | Juristisches […]
Urheberrecht auch für Bilder…
Im Müllers Blog gibt es eine Art “Hilferuf”: Was müssen Blogger beim Veröffentlichen von Bildern bedenken? Ein befreundeter Blogger wurde für die Veröffentlichung eines Bildes kostenpflichtig abgemahnt. Es heißt dort …
*seufz*
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind eindeutig. Sie werden vielleicht nicht von allen verstanden und werden im naiven Verständnis falsch interpretiert, aber sie sind vorhanden.
Und im Rahmen dieser Nutzungsrechtsdiskussion ist es auch vollkommen unerheblich wie _Du_ meinst Aufwand und Umfang des ohne Nutzungsrechte genutzten Bildes einzuschätzen.
Das hat nichts mit Exemple statuieren zu tun, sondern mit schlichten Mechanismen von Urheberrecht, gewährten Nutzungsrechten und Durchsetzung von gesetzlich festgelegten Ansprüchen.